Erste Schritte
Tritt der Tod in der Wohnung ein,
benachrichtigen Sie einen Arzt. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der festgelegten Fristen stellt der Arzt eine Todesbescheinigung aus.
Benachrichtigen Sie die Familienangehörigen, Freunde und Bekannte. Verständigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens. Dieser hilft Ihnen bei den weiteren Formalitäten und der Überführung des Verstorbenen.
Tritt der Tod im Krankenhaus ein, benachrichtigen Sie die Familienangehörigen, Freunde und Bekannte. Verständigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens. Dieser hilft Ihnen bei den weiteren Formalitäten und der Überführung des Verstorbenen.
Ist aufgrund der Todesursache (Unfall- oder Freitod, Verbrechen) die Polizei eingeschaltet,
verständigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens. Dieser hilft Ihnen bei den weiteren Formalitäten und der Überführung des Verstorbenen.
Büsumer Bestattungsunternehmen - Böcker & Menzel
Gorch-Fock-Straße 25 in 25761 Büsum - Telefon 0 48 34 / 25 44 - Telefax 0 48 34 / 88 96