Feuerbestattungen
Die Vorlage einer schriftlichen Willenserklärung des Verstorbenen ist die Voraussetzung, um eine Feuerbestattung auch durchführen zu können. Alternativ kann es auch die des nächsten Angehörigen sein.
Im gesamten norddeutschen Raum ist diese Bestattungsart sehr weit verbreitet, in manchen Städten werden bereits 70 % aller Bestattungen auf diese Art durchgeführt.
Die Asche des Verstorbenen wird nach der Einäscherung in einer Urne beigesetzt.
Für die Urnenbeisetzung existieren auf den meisten Friedhöfen auch kleinere Urnengräber als die normalen Grabstellen.
Welche Grabstelle für Sie in Frage kommt und welche Rechtsvorschriften Sie bei dieser Bestattungsart noch beachten müssen, teilen wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch mit.
Büsumer Bestattungsunternehmen - Böcker & Menzel
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