Seebestattungen
Schiffstagebuch
Zur Erinnerung an die (den) Verstorbene(n) erhalten die Hinterbliebenen einen Seekartenausschnitt mit dem eingetragenen Beisetzungsort sowie einen Auszug aus dem Logbuch.
Willenserklärung
Für diese Bestattungsart muss eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen vorliegen, damit das Einverständnis der Behörden eingeholt werden kann.
Diese Erklärung kann auch der nächste Angehörige leisten.
Eine mögliche Willenserklärung könnte
wie folgt lauten:
Beispiel für eine Willenserklärung
Zeit meines Lebens habe ich meinen Wohnort in der Nähe des Meeres gesucht. Die frische Brise des Windes und das sanfte Rauschen der Wellen haben mir insbesondere in schweren Momenten das nötige seelische Gleichgewicht wiedergegeben.
Aber auch viele schöne Momente verknüpfe ich in meinen Erinnerungen mit dem Wasser.
So habe ich stets versucht meinem Hobby, dem Segeln, viel Zeit einzuräumen und kann mich an manch spannende Fahrt erinnern.
Diesem Element möchte ich auch während meiner letzten Ruhestätte verbunden bleiben.
Datum, Unerschirft ...
Diese Erklärung kann auch der nächste Angehörige leisten.
Gern fordern wir für Sie die Urne vom zuständigen Krematorium an.
Dafür benötigen wir jedoch die Sterbeurkunde.
Ihr Bestattungsunternehmen Böcker & Menzel steht Ihnen insbesondere auch für Seebestattungen zur Verfügung.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Bestattungsinstitut in Büsum können wir mit Ihnen die für diese Bestattungsart so wichtigen Vorbereitungen zuverlässig und zeitnah realisieren.
Wir übernehmen Urnen zur Seebestattung von allen Bestattern aus Deutschland.
Diese werden nach altem Seemannsbrauch an einem vorgegebenen Ort in der Nordsee versenkt. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass Angehörige an der Beisetzungsfahrt und der Trauerzeremonie an Bord des Schiffes teilnehmen.
Soll eine Bestattung auf See vorgenommen werden, so ist eine vorhergehende Feuerbestattung grundsätzlich Voraussetzung. Darüber hinaus muss auch für diese Bestattungsart eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen vorliegen, damit das Einverständnis der Behörden eingeholt werden kann.
Büsumer Bestattungsunternehmen - Böcker & Menzel
Gorch-Fock-Straße 25 in 25761 Büsum - Telefon 0 48 34 / 25 44 - Telefax 0 48 34 / 88 96